Liebe Community,
ich wende mich an Euch, um meine Bedenken bezüglich des neuen Entwurfs zum Bundeswaldgesetz (Entwurf vom 14.11.2023) zu äußern, der erhebliche Auswirkungen auf die Mountainbike-Community in Nordrhein-Westfalen haben könnte. Es ist unerlässlich, dass wir die kritischen Punkte dieses Gesetzesentwurfs verstehen und uns für die Rechte und Freiheiten der Mountainbiker einsetzen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen gestattet ist. Diese Regelung könnte die Möglichkeiten für Mountainbiker, die Natur zu genießen und gleichzeitig ihren Sport auszuüben, stark einschränken. Es ist besorgniserregend, dass diese Einschränkungen denen ähneln könnten, die bereits in Österreich bestehen, wo das Mountainbiken im Wald grundsätzlich verboten ist und nur auf ausgewiesenen Strecken erlaubt wird.
Die Diskussionen um das neue Bundeswaldgesetz haben gezeigt, dass es wichtig ist, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Waldbesitzer und denen der Radfahrer zu finden. Die steigende Anzahl von Mountainbikern, verstärkt durch die Corona-Krise und den E-Bike-Boom, hat zu einer erhöhten Frequentierung der Wälder geführt, die als problematisch wahrgenommen wird. Es ist jedoch fraglich, ob der Einfluss von Mountainbikern auf die Tierwelt tatsächlich so bedeutend ist, wie oft behauptet wird, und wie er sich im Vergleich zu anderen Freizeitaktivitäten verhält.
Es ist entscheidend, dass wir eine Strategie entwickeln, um die Interessen aller Mountainbiker zu vertreten und Lösungen für Konflikte im Wald zu finden. Wir benötigen keine Verbote, sondern ein Miteinander, das alle Nutzer gleichermaßen berücksichtigt. Die Deutsche Initiative Mountainbike e.V. (DIMB) hat bereits ihre Besorgnis über die möglichen Auswirkungen des Gesetzesentwurfs geäußert und betont, dass willkürliche Betretungs- und Befahrungsverbote vermieden werden müssen.
Ich bitte euch, diese Angelegenheit ernst zu nehmen und sich für eine gerechte und nachhaltige Lösung einzusetzen, die die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Freiheit, unsere Wälder zu genießen und zu erkunden, unnötig eingeschränkt wird.
Kritische Passage des Bundeswaldgesetzes (Entwurf) für uns als MTB Fahrer:
[…]
§ 29
Betreten des Waldes
[…]
(3) Das Reiten, das Fahren mit Kutschen und Gespannen sowie das Fahren mit
betriebserlaubnisfreien Fahrrädern und sonstigen betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im
Wald ist nur auf Straßen und dafür geeigneten Wegen zulässig. Keine geeigneten Wege
sind Feinerschließungslinien, wie Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen
Infrastrukturen, Wildwechsel und Pirschpfade. Die Reit- und Fahrweise und die
Geschwindigkeit müssen den örtlichen Wege-, Sicht- und Nutzungsverhältnissen
angepasst sein, sodass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird und keine Schäden
insbesondere an Wegen und angrenzenden Bäumen entstehen. Fußgänger und Menschen
im Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl haben Vorrang.
(4) Die Länder können bestimmen, dass das Reiten, das Fahren mit Kutschen und
Gespannen, das Fahren mit betriebserlaubnisfreien Fahrrädern oder sonstigen
betriebserlaubnisfreien Fahrzeugen im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Straßen und
Wegen zulässig ist. Die Länder können ferner das Betreten des Waldes aus wichtigem
Grund einschränken. Sie können dabei insbesondere vorsehen,
- unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde sowie der Waldbesitzende
den Wald sperren darf und wann eine Sperrung wieder aufzuheben ist,
- dass die Sperrung von Wald einer Genehmigung bedarf, insbesondere bei
großflächigen oder länger andauernden Sperrungen,
- wie eine Sperrung zu kennzeichnen ist,
- dass das Betreten in der Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde
vor Sonnenaufgang (Nachtzeit) auf Waldwege beschränkt ist sowie
- dass Waldgebiete aus den Gründen des Absatzes 2 durch Rechtsverordnung gesperrt
werden können